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EDDING Permanent Marker 22 1.0-5.0mm 22-4 grün

CHF 3.05

Lieferung: Schweiz/Liechtenstein
Lieferung innerhalb von 1-2 Arbeitstagen

ECOLINE 22 - Permanent Marker

Der edding 22 ist mit seiner wasserfesten und permanenten Tinte ideal zum Beschriften fast aller Oberflächen. Dabei ist der Permanentmarker sehr umweltfreundlich - seine Kunststoffteile bestehen insgesamt mindestens zu 90% aus recyceltem Material (83% post-consumer).

  • Umweltfreundlicher Permanentmarker, da Kunststoffteile insgesamt mindestens zu 90% aus recyceltem Material (83% post-consumer)
  • Besonders gut geeignet zum Beschriften, Markieren und Kennzeichnen von fast allen Oberflächen (z.B. Plastik, Metall, Glas…)
  • Wisch- und wasserfest, schnelltrocknend und lichtbeständig
  • Geruchsarme Tinte auf Alkoholbasis, ohne Zusatz von Xylol/Toluol
  • Nachfüllbar mit edding MTK 25 refill service und mit edding T25 refill service
  • Filterfasern des Permanentmarkers aus recycelten Rohstoffen
  • Für den Permanentmarker sind Ersatzspitzen erhältlich

Basisspezifikation

Artikelnummer803517
EAN4004764918058
Alternative Artikelnummer335083
MarkeEDDING

Eigenschaften

Produkttyp Permanent-Marker
Schaftfarbe beige
Spitze Keilspitze
Wasserfest Ja
Strichbreite min. 1 mm
Strichbreite max. 5 mm

Zusätzliche Spezifikationen

Strichbreite max.5
Schaftfarbebeige
ZubehörNein
Farbengrün
GefahrenhinweiseH225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar., H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
SpitzeKeilspitze
WasserfestJa
Strichbreite max. Unitmm
SignalwortGEFAHR
Strichbreite min.1
Strichbreite min. Unitmm
ProdukttypPermanent-Marker
SicherheitshinweiseP101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten., P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen., P210: Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen., P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden., P370+P378: Bei Brand: … zum Löschen … verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen sind vom Inverkehrbringer zu ergänzen), P405: Unter Verschluss aufbewahren., P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
NachfüllbarJa

CHF 3.05

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